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Verkehrsrecht (2) – Radfahrstreifen und Schutzstreifen

Im ersten Artikel der Serie über Verkehrsrecht haben wir uns mit den unterschiedlichen Formen von Radwegen und ihrer Benutzungspflicht auseinander gesetzt. Da ich den Artikel auch noch in einigen anderen Foren und Gruppen veröffentlicht habe, war das Feedback lebhaft. Zusammenfassen kann man das dahin gehend, dass viele Radler unter der aktuellen Situation leiden. Je schneller sie unterwegs sind, desto größer das individuelle Unbehagen. À propos individuell, auch die Vorschläge, wie einzelne mit den Regeln umgehen ist natürlich/ leider auch recht individuell. Heute befassen wir uns kurz mit Radfahrstreifen und mit Schutzstreifen für Radfahrer.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Weitere Radverkehrsanlagen

Zum Thema Radwege haben wir erst mal genug geschrieben. Heute befassen wir uns kurz mit den kleinen Brüdern und Schwestern der Radwege, dem Radfahrstreifen und dem Fahrradschutzstreifen. Weder der Radfahrstreifen noch der Schutzstreifen für Radfahrer kommen in den Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst, sondern erst in den Anlagen vor. Der Schutzstreifen findet in der Anlage 3 zu § 42 Absatz 3 der StVO Erwähnung. Der Radfahrstreifen wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) eingeführt.

Schauen wir uns das doch mal etwas genauer an.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen, sogar mit Zeichen 237

Radfahrstreifen, sogar mit Zeichen 237

Die VwV StVO beschreibt den Radfahrstreifen in der Erläuterung zu §2 Absatz 4 der StVO wie folgt

Radfahrstreifen in der VwV StVo
3. Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg. Das Zeichen 295 ist in der Regel in Breitstrich (0,25 m) auszuführen. Zur besseren Erkennbarkeit des Radfahrstreifens kann in seinem Verlauf das Zeichen 237 in regelmäßigen Abständen markiert werden. Werden Radfahrstreifen an Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr angelegt, ist ein breiter Radfahrstreifen oder ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr erforderlich. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig.
4. Ist ein Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen, kann auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen angelegt werden. Ist das nicht möglich, ist die Freigabe des Gehweges zur Mitbenutzung durch den Radverkehr in Betracht zu ziehen. Zum Gehweg vgl. zu Zeichen 239.
Zeichen 237

Zeichen 237

Zur Erläuterung der angegebenen Zeichen:

Zeichen 295 ist die breite, durchgehende Linie, die auf der Landstraße z.B. den Randstreifen abteilt. Zeichen 237 ist das Zeichen rechts.

Schutzstreifen

Schutzstreifen

Schutzstreifen

Zum Schutzstreifen finden wir in der Anlage 3 zu §42, Absatz 2 der StVO folgende Regelung:

Schutzstreifen in der StVO

Leitlinie
Ge- oder Verbot

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

Erläuterung
Der Schutzstreifen für den Radverkehr ist in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn gekennzeichnet.

Und in der VwV StVO finden wir dann sozusagen den Rest:

Schutzstreifen in der VwV StVo
5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Schutzstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig. Zum Schutzstreifen vgl. Nummer II zu Zeichen 340; Randnummer 2 ff.

Auch hier die Erläuterung:

Zechen 340 ist die unterbrochene weiße (Leit-)Linie. Die Leitlinie für Schutzstreifen ist im Verhältnis Strich/Lücke 1:1 zu markieren. Das Sinnbild Radverkehr ist das Fahrradsymbol auf der Fahrbahn.

Das korrekte Verhalten bei Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Den Radfahrstreifen muss man als Radfahrer benutzen, der Schutzstreifen ist eher ein optionales Angebot. Hier wird eine Benutzungspflicht allenfalls aus dem Rechtsfahrgebot abgeleitet.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen in meiner persönlichen Wahrnehmung

Die rechtlichen Grundlagen sind, wie wir oben lesen recht simpel. Die (wahrgenommene) Realität stellt sich um vieles komplexer dar. Vor allem die Markierung und Beschilderung zeugt oft eher von gutem Willen, als von Regelkenntnis.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen

Schutzstreifen

Die meisten Schutzstreifen, die ich so kenne, haben auf der rechten Seite noch einen Parkstreifen. Ich folge üblicherweise der „Regel“, zum ruhenden Verkehr mindestens den Abstand einer breiten Autotür zu halten. Damit kann ich allenfalls noch auf der Begrenzung des Schutzstreifens fahren. Damit erzürne ich natürlich zahlreiche Autofahrer, die mich gerne aus dem Weg haben würden. Da zum Schutzstreifen nicht selten auch eine ohnehin nicht befahrbare „Gosse“ gehört, bleibt eigentlich kein nutzbarer Streifen mehr übrig. Schade!

Ach ja, das Parken auf Schutzstreifen ist generell verboten ((StVO) Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Zeichen 340). Aber das hat sich anscheinend unter Autofahrern noch nicht rum gesprochen 🙁

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind erfreulich häufig da angelegt, wo sie wirklich Sinn machen. In der Beschilderung sind sie allerdings oft alles Andere als perfekt. Sie leiden nicht selten darunter, dass sie von motorisierten Fahrzeugen gequert werden müssen, weil sie zwischen zwei Fahrspuren liegen. Dann bekommt der Radverkehr im Zweifelsfall den vollen Rückstau vor der Ampel mit. Aber nichts ist perfekt, leider.

Fazit

Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind gutgemeinte Instrumentarien der Straßenverkehrsordnung. Leider fehlt zu häufig auf Seiten der Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung das nötige Fingerspitzengefühl. Und in der täglichen Praxis haben zu viele Autofahrer keine Ahnung, wie sie mit diesen Markierungen ordnungsgemäß umgehen sollen.

Mein Plädoyer von daher ganz klar:

Lasst die Räder auf der Straße, da werden sie wahrgenommen! Und schafft, wo nötig, Schutzräume für die, die ein wenig zusätzliche Sicherheit brauchen. Aber zwingt niemand in eine Situation, wo er ständig versucht ist, die vorgegebenen Regeln zu brechen.

Über den Autor

Klaus

Im August 2017 habe ich mit Dominik Rund ums Rad übernommen. Seit dem kümmere ich mich um die Beschaffung von Testmaterial sowie um die vertraglichen und juristischen Aspekte unseres Blogs Seit Dezember 2022 verantworte ich den Blog alleine, natürlich mit Unterstützung aller anderen Autoren..

Ich bin Sommer und Winter am liebsten auf dem Rennrad unterwegs. Aber auch für längere Gepäcktouren steht ein passendes Rad bereit. Mein Faible für allerlei technische Spielereien sollte inzwischen allgemein bekannt sein ;-)

21 Comments

  • Die Schutzstreifen und Radfahrstreifen sind ja wirklich gut gemeint, funktionieren in der Praxis aber leider wirklich nur selten. Ich habe manchmal sogar den Eindruck, dass viele Autofahrer die Schutzstreifen mit Parkstreifen verwechseln und mit Vorliebe dort parken.

  • Ich lebe in Oberhausen und erlebe bei täglichen Pendelfahrten (ganzjährig, 2x 5½ km) sowie beim regelmäßigen Radsport, dass die Akzeptanz für Schutzstreifen (die in den letzten Jahren im westlichen Ruhrgebiet massiv zunehmend zum Einsatz gekommen sind) erfreulicherweise kontinuierlich zunimmt, aller Unkenrufe zum Trotz.

    *Natürlich* bleiben immer noch ein paar KFZ-Führer, die den Begriff „Angebotsstreifen“ nach eigener Logik falsch auslegen und meinen, selber frei über die Notwendigkeit der Benutzung entscheiden zu können – und selbstverständlich sterben auch die Oberlehrer und Hilfssheriffs nicht aus, die einen flotten Radfahrer gern an einem Übertreten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (wobei die allgemeine – ohne Schilder – ja ohnehin nur für KFZ gilt) oder dem rechten Vorbeifahren an Ampelstaus aktiv hindern möchte.

    Aber: Der Trend ist klar erkennbar, die Akzeptanz für Radverkehr nimmt (nicht zuletzt wegen steigender Präsenz auf der Fahrbahn!) stetig zu und der Rückbau der benutzungspflichtigen Radwege ist zum Glück auch nicht aufzuhalten.

    Also, liebe Sportsfreunde: Es ist nicht *alles* so schlecht, wie es leider immer wieder und gebetsmühleartig von Radfahrern vorgetragen wird…

    P.S.: Parkverstöße auf Radwegen und Schutzstreifen per Foto zu dokumentierten und zur Anzeige zu bringen ist meiner Erfahrung nach sinnvoller (weil stressfreier) und vermutlich auch nachhaltiger als die persönliche Ansprache – mir gelingt es nämlich oft nicht, dabei das sinnvolle Maß an Freundlichkeit und Geduld aufzubringen, das eine Chance auf Einsicht böte.

    • Vom Grundsatz stimme ich dir zu. Die Akzeptanz seitens der Autofahrer nimmt auch nach meiner Erfahrung zu. Mich stört halt nur der eine Autofahrer, der die Linie als Reviergrenze betrachtet und mich im Briefmarkenabstand überholt. Und der ist bei praktisch jeder Fahrt da. Das stresst! Wenn dann noch Fahrzeuge rechts vom Schutzstreifen parken fühle ich mich eingeengt und sehe die Gefahr von beiden Seiten drohen. Daher versuche ich, Straßen mit Schutzstreifen zu meiden und alternative Routen zu finden. Je mehr Schutzstreifen geschaffen werden, desto schwieriger wird das. Berichte mal, wenn bei Euch die Teutoburger Straße fertig markiert ist, was du davon hälst.

      • Sorry, Christian,

        hat etwas gedauert. Ich bin (inzwischen) nicht wirklich ein Fan von Schutzstreifen. Sie haben doch zu häufig Alibi-Funktion, wenn die Straße eigentlich zu schmal ist. Und dass Autos auch von Radfahrern auf Schutzstreifen einen ausreichenden Seitenabstand halten müssen, spricht sich deutlich zu langsam rum 😉

        So oder so, danke für deinen Kommentar

        Klaus

  • Hab den Artikel leider erst jetzt gelesen und finde ihn recht treffend. Leider werden diese Radfahrerschutzstreifen oder wie auch immer man die nennt zur Seuche. Wenn kein Geld für einen richtigen Radweg vorhanden ist, werden irgendwelche Markierungen auf den Asphalt gepinselt. Und flugs sind VCD und ADFC zufrieden gestellt. Dass sie dem Radfahrer eine Sicherheit vorgaukeln, die er so nicht hat, ist diesen Verbänden offenbar nicht bewusst. Der ADFC ist doch glatt der Überzeugung, dass durch diese Verkehrsleiteinrichtungen die Radfahrer davon abhält auf der falschen Seite zu fahren. Im Gegenteil: mir sind noch nie so viele Radler falsch entgegengekommen, seit unser Städtchen diese Streifen als Allheilmittel entdeckt hat. Durch das Rechtsfahrgebot ist doch festgelegt, wo ein Radler sich zu bewegen und wo der Autofahrer mit ihm zu rechnen hat. Ich behaupte, es wird keinen Unfall verhindern. In der Summe wird sich nix ändern.
    Ich bewege mich am liebsten auf richtigen Radwegen oder auf der Strasse. Und ausserdem: bei Nässe sind diese Markierungen für den Zweiradfahrer höchst unangenehm.
    Ich mag die Dinger nicht. Sie bringen nix. Ausser Publicity für die Gemeindevertreter….

    Gruss

    Andreas

    • Hallo Andreas,

      ich teile deine Ansicht, was Schutzstreifen angeht weitgehend (übrigens auch die, was „Falschfahrer“ angeht). Ich bin selbst lieber auf der Straße unterwegs. Allerdings akzeptiere ich als ADFC-Vertreter, dass der eine oder andere Radler nicht so gerne im Verkehrsstrom mitschwimmt. Da sind dann Schutzstreifen vielleicht immer noch nicht das Gelbe vom Ei, aber für viele ein tragbarer Kompromiss.

      Liebe Grüße

      Klaus

    • Hallo Andreas,

      zumindest eine interessante Sichtweise – die ich persönlich aber nicht teile.

      Meiner (natürlich subjektiven) Einschätzung nach geht es hier weder um Geldmangel noch um Ruhigstellung von VCD oder ADFC, sondern um wohlbegründete(!) Verlagerung des Radverkehrs in den für Kraftfahrzeugführer deutlich sichbareren Bereich – ohne jedoch automatisch die KFZ-Fahrspuren in Anspruch zu nehmen („blockieren“ wäre eine unangemessene Übertreibung – auch wenn das Tempo bei vielen Alltagsradlern im Stadtverkehr ja eben *nicht* zum Mitschwimmen reicht).

      Das Ganze geht einher mit dem allmählichen Rückbau jener benutzungspflichtigen Radwege, die den Anforderungen der modernen Radverkehrsführung (Sicherheitsabstände, Oberflächenbeschaffenheit, Mindestbreite, Pflegezustand – aber vor allem: optische Präsenz!) oftmals schon lange nicht mehr gerecht wurden – oder dies noch nie taten.

      Allein der Umstand, dass vom Abbiegeverkehr *übersehene* Radfahrer die Todesfall-Statistik der radelnden Zunft anführen, ist ein schlecht widerlegbares Argument pro Schutzstreifen.

      Eins sollte man nicht außer Acht lassen: Optisch (und auch rechtlich!) bewertet, ist die Nutzung eines Schutzstreifens ja sowieso bereits Radeln „auf der Straße“ – lediglich auf einem eigenen, mehr oder weniger exklusiven rechten Stück, wo der Radler ja nach gültigem Rechtsfahrgebot (und ohne existierende Benutzungspflicht für Schutzstreifen) ohnehin fährt – egal, ob da eine Linie aufgemalt ist oder nicht!

      Einen Schutzstreifen auf der falschen Seite zu benutzen stellt meiner Beobachtung (und auch eigenen Einschätzung) nach eine deutlich größere Hürde dar, als dies mit einem Radweg zu tun – allein schon, weil man auf letzterem nicht mit motorisiertem Frontal-Gegenverkehr rechnen muss.

      Insofern verstehe ich das Bemühen nicht, mittels Falschfahrer-Argument schlecht zu reden, was eigentlich allmählich ganz gut zu funktionieren scheint: Allein die Geduld muss reichen, dass die Sensibilität im motorisierten Verkehr nachzieht und die (quasi) „Tabuzone“ Schutzstreifen auch respektiert wird.

      Aber es wird.

      Ganz sicher…

      Gruß,
      Jan

      • Hallo Jan,

        danke für dein ausführliches Statement. Du hast schon recht, es wird. Aber es bleibt zäh. Ich setze einige Hoffnung in die anstehenden Radentscheide und die damit hoffentlich einher gehende Bewussteinsänderung in der einen oder anderen Verwaltung.

        Gruß

        Klaus

  • Hallo,

    Bei uns in Göttingen ist der Schutzstreifen eine gestrichelte Linie ohne das Symbol und die Breite reicht definitiv nicht aus das zwei Autos neben dem Schutzstreifen Platz haben

  • hallo Klaus, bei uns am Ammersee streiten sich Gemeinde und Landratsamt über das zu erwartende begleitende absolute Halteverbot. Während die Gemeinde dieses ablehnt (und dann wohl auf den Schutzstreifen verzichtet) besteht das Landratsamt aus verkehrssicherheitsrechtlichen Gründen darauf. Die Straße ist 7 m breit, abzügl. 2,50 für die Schutzstreifen verbleiben 4,50 m Restfahrbahn. Zwei PKW kommen aneinander vorbei, ein Lkw darf nicht dabei sein. Ich persönlich wäre dafür, dass zwar ein absolutes Halteverbot angeordnet wird (ein teilw. vorhandenes wir seit eh nicht vollzogen), aber dass eben kommun. Verkehrsüberwachung/Polizei in gewissen Fällen bei Post und anderen Zulieferern/Zustellern/Handwerksbetrieben ein Auge zudrücken. Gehe so weit, dass ich den tägl. ambulanten Diensten zumute, sich einen Parkplatz zu suchen. Klar ist für mich, dass, wenn man das absolute tats. durchsetzen würde, die Gemeinde auch klar zum Schutzstreifen nein sagen würde. Demnach braucht es hier einen Mittelweg. Und ich denke, dass das geschilderte Problem bald von vielen Seiten hochgepusht wird. Meine Meinung, der Radfahrer muß sich daran gewöhnen, dass auch Fahrzeuge aus bestimmten Gründen auf dem Schutzstreifen stehen können und er gezwungen ist, die Möglichkeit des Vorbeikommens selbst zu suchen.
    Was meinen Sie? Plant nicht der Verkehrsminister sowieso ein absolutes?

    • Hallo Dieter,

      dass ich zu Schutzstriefen inzwischen nicht mehr ganz so positiv stehe, habe ich, glaube ich, schon mal gesagt. Deshalb könnte ich persönlich bei 7 m Fahrbahnbreite durchaus ohne Schutzstreifen leben. Aber im Prinzip beschreibst du den Kleinkrieg, den man ständig führt, wenn man zu einer belastbaren Lösung kommen will.

      Halt die Ohren steif 😉

      Klaus

  • Hallo,
    beim Fahrradstreifen mag die Praxis zeigen, ob er sich bewährt. Vom Schutzstreifen halte ich aber nichts. Er bietet keinen geschützten oder von haltenden Kraftfahrzeugen freigehaltenen Raum. Zudem ist er in der Regel so schmal, dass ein Sicherheitsraum nicht eingerechnet ist. Ein Überholer muss, um den Sicherheitsabstand einzuhalten, in der Regel links von der Markierung ausweichen. Dies ist den Autofahrern aber nicht bekannt. Sie glauben, der Radfahrer ist verpflichtet, dem Autofahrer Raum zum Passieren direkt neben der Markierung zu lassen. Ergebnis: Mit Schutzstreifen fühle ich mich als Radfahrer schutzloser als ohne diese Malerei. Und als Womo – Fahrer finde ich die verbleibende Fahrbahn oft verdammt eng. Unklar ist bei der Begegnung von breiteren Fahrzeugen auf Fahrbahnen mit beidseitigen Schutzstreifen auch, für welches Fahrzeug es notwendig ist, den Streifen nach rechts zu überfahren. Für beide ein wenig, für den Breiteren, für den Schwächeren oder für den Klügeren?
    In Hamburg ist mir aufgefallen, dass die Radfahrstreifen mit Mini – Ampeln bestückt sind, die teilweise durch Pfeile nur für Abbieger gelten. Dies ist aber erst aus kürzester Entfernung zu sehen, so dass ich als Ortsunkundiger manch unnötige Vollbremsung hinlegen musste. Die jungen Planer sollten daran denken, dass auch ihr Sehvermögen mit der Zeit schwinden wird. Radverkehrsführung sollte immer auch altengerecht gestaltet werden!

  • Ich schließe mich in der Diskussion über Sinn und Unsinn von Schutzstreifen gerne dem Beitrag von RadundAutofahrer vom 23. Juli 2018 an.

    Auch Verkehrspolitik muss mit den Realitäten umgehen, und eine Tatsache ist: wir alle sind zuweilen sehr dumm.

    Ich habe mein Büro in Bremen an einer Tempo-50-Straße in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Fahrbahn ist nicht mit einer Strichlinie in Fahrspuren unterteilt. Auf der einen Straßenseite ein kombinierter Rad- und Fußweg, für den Radfahrer nur in dieser Richtung zu befahren. Das war früher einmal anders und der Weg wird heute auch weiterhin von Radfahrern jeden Alters in beiden Richtungen genutzt. Es hat schon genügend Unfälle mit Fahrzeugen gegeben, die aus Grundstückseinfahrten kommen. Auf der anderen Straßenseite gibt es keinen Gehweg, sondern einen öffentlichen Park, also dichtes Grün bis an den Bordstein. Vor einigen Jahren hat Bremen hier einen Schutzstreifen auf die Fahrbahn gemalt. Direkt vor meinem Büro beschreibt die Straße eine S-Kurve. Dem PKW ist das Überholen verboten, die Reduzierung der Geschwindigkeit ist nicht verlangt. Seitdem kommt es zu diesen Situationen:
    – Autofahrer unterschätzen die Kurve und landen in den Büschen (OK, das war auch früher schon so, nur fuhren damals da keine Radfahrer auf der anderen Straßenseite).
    – Autofahrer überholen bei völliger Unübersichtlichkeit in der Rechtskurve den Radfahrer auf dem Schutzstreifen und kommen dabei automatisch in den Gegenverkehr. Das kann auch der Bus sein, dann wird es reichlich eng.
    – Besucher des Parks kommen aus dem Ausgang in der Spitze der einen Kurve und müssten hier die Straße überqueren – tun sie aber nicht, zumal es keinen Zebrastreifen oder ähnliches gibt, sondern denken, der Schutzstreifen sei ja ihr sicheres Quartier und starten – auch in Gegenrichtung – auf dem Schutzstreifen. Zu Fuß, auf dem Fahrrad, auf dem Dreirad, mit dem Rollator, in Familienkolonne mit dem Kleinkind auf dem Laufrad, Mama mit dem einen Kind im Sitz auf dem Gepäckträger und dem anderen Kind im Fahrradhänger. Sie alle können den Gegenverkehr nicht sehen!
    Diese Situationen habe ich – auch mit Fotos – unserer senatorischen Dienststelle nachgewiesen, die Behörde schert sich darum einen Sch…. Bisher habe ich zusammen mit Nachbarn lediglich verunglückten Autofahrern aus ihren Blechbüchsen und aus den Parkanlagen geholfen. Ich habe Horror vor einem Unfall mit gänzlich ungeschützten Verkehrsteilnehmern.

    Mama und Papa der Familienkolonne habe ich übrigens mit VORSICHT! angebrüllt, Papa hat geantwortet „Schnauze, zu Opfer! OK.

    Für Nicht-Eingeweihte: Bremen ist die Stadt mit dem berühmten Unfallschwerpunkt „Stern“, ein Kreisverkehr, den einige Radfahrer gerne mit Speed falsch herum fahren. Geiler Nervenkitzel.

    Und selbstverständlich nutze ich das Wort Radfahrer auch für Radfahrerinnen.

    • Hallo zusammen,

      den aktuellen Diskussionsbeiträgen kann ich wenig hinzufügen. Es ist aus meiner Erfahrung – ich bin auch der Pressesprecher des ADFC Darmstadt-Dieburg – immer wieder schwierig, die Sraßenverkehrsbehörden zu angemessenem Handeln zu motivieren.

      In Darmstadt gibt es den Verein Wegerecht, der dann bei Fällen von allgemeinem Interesse den Klageweg beschreitet. Manchmal hilft das.

      Beleibt gesund

      Klaus

  • Ich vermisse bei den ganzen Diskussionen über die auf die Strasse aufgemalten Schutzstreifen eine klare rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein PKW den Schutzstreifen überfahren darf, wenn weit und breit darauf kein Fahrrad unterwegs beziehungsweise zu sehen ist. In Ehlershausen
    ( Stadt Burgdorf in der Region Hannover ) ist die Fahrbahn durch die rechts und links aufgemalten
    Schutzstreifen meiner Meinung nach viel zu eng um gefahrlos am Gegenverkehr vorbei zufahren.
    Wenn einem dann z. B. ein Bus oder LKW entgegenkommt muss man auf den Schutzstreifen
    ausweichen, wenn man diesen nicht touchieren will. Wie ist hier die Rechtslage ? Über eine
    Meinung der Experten würde ich mich freuen.

    Klaus aus der Region Hannover

    • Hallo Klaus,
      heute komme ich endlich dazu, deinen Kommentar zu beantworten. Dass ich persönlich wenig von Schutzstreifen halte, da sie eine Sicherheit vorgaukeln, die sie nicht wirklich bieten, ist inzwischen bekannt.
      Bei der Anlage von Schutzstreifen ist zu gewährleisten, dass die verbleibenden Fahrspuren ausreichend breit (man liest immer mal wieder 4,50 m breit) bleiben, so dass sich in der Regel zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.
      Ein Auto darf den Schutzstreifen in Ausnahmefällen überfahren, natürlich nur, wenn da kein Radler gefährdet wird. Damit also allenfalls dann, wenn kein Rad in der Nähe ist 😉 Wenn die Fahrbahn zu schmal ist, der Schutzstreifen also regelmäßig befahren wird, sollte man sich überlegen, bei der zustämndigen Straßenverkehrsbehörde vorstellig zu werden.
      Das Parken auf Schutzstreifen ist verboten, seit der neuen StVO ist auch das Halten verboten.
      Wichtig: Auch beim Überholen von Radfahrer*innen, die auf dem Schutzstreifen fahren, ist der Überholabstand von 1,50 m einzuhalten. Das muss sich noch in die Köpfe der Fahrzeuglenker einbrennen.
      So, ich hoffe, das hilft weiter.
      Schönes Wochenende
      Klaus

  • Gerade letzte Woche ist ein Polizeiauto (ohne signale) so nah an mir vorbei gefahren, das sein Außenspiegel meine Jacke gestreift hat.
    Ich war dabei aus von dir geschilderten Gründen auch am äußersten Rad des Schutzstreifens.
    Schade das Dashbike noch nicht geliefert hat 🙈
    Sind halt auch nur Menschen, die lieben Polizisten. Zugegeben würde ich nicht tauschen wollen.

  • Ich kenne mindestens eine Straße, die auf beiden Seiten einen Schutzstreifen hat, dadurch ist die Fahrbahn für die Autos aber so eng, dass sich entgegen kommende Autos nicht aneinander vorbeifahren können ohne auf den Schutzstreifen zu fahren. Auf dieser Straße fahren auch Busse und Lkw. Diese benötigen schon den gesamten Zwischenraum zwischen den Schutzstreifen.

    Letztens hatte ich eine neue Situation. Eine einspurige Straße mit einem Schutzstreifen bekommt an der Ampel eine zweite Spur für Rechtsabbieger. Vor dem Beginn der Rechtsabbiegerspur führt der Schutzstreifen auf einen Radweg neben dem Gehweg. Jetzt gab es Rückstau. Ich stand in der Schlange, um auf die Rechtsabbiegerspur zu fahren, habe aber den Schutzstreifen frei gehalten damit Radfahrer sicher vorbeifahren können. Vor und hinter mir standen alle Autofahrer auf dem Schutzstreifen. Die anderen Autofahrer waren davon nicht begeistert, da sie nur mit Mühe an mir vorbeifahren konnten, um weiter geradeaus fahren zu können. Da kam dann wirklich auch ein Radfahrer. An mir konnte er ohne Probleme vorbei. An den anderen Autos aber nicht sicher, da diese nur wenig Platz zu den parkenden Autos ließen. Habe ich mich richtig verhalten? Ich fühlte mich im Recht.

    • Moin Sebastian,

      sorry, hat ein bisschen gedauert. Wenn ich deine Schilderung verstanden habe, hast du alles richtig gemacht. Es ist leider noch weit verbreitet, Radverkehrseinrichtungen aus Eigennutz zu ignorieren. Deshalb finde ich es gut, wenn sich jemand beispielhaft verhält. Vielleicht bringt es ja auch den einen oder anderen Autofahrer zum Nachdenken.

      Leider orientiert sichunser aktuelles Straßenverkehrsrecht immer noch wenig zeitgemäß an der Flüssigkeit des KFZ-Verkehrs. Und ich fürchte, mit unserem aktuellen Verkehrsminister wird sich das auch nicht ändern.

      LG
      Klaus

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