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Irrtümer rund um das Fahrradfahren

Die Stiftung Warentest hat in einem aktuellen Artikel einmal mit ein paar Irrtümern rund um das Thema Fahrradfahren aufgeräumt und auch einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Der Artikel soll sowohl dem Autofahrer aber auch dem Biker einmal genau erklären, wie man sich richtig im Straßenverkehr verhält.
Wobei man aber zugeben muss, dass manche Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung einen schon zum Schmunzeln bringen kann.
So besagt der § 28 der Straßenverkehrsordnung zum Beispiel, dass von Fahrrädern aus nur Hunde geführt werden dürfen.
Jedoch keine Stalltiere…naja, wäre sicherlich mal ein nettes Bild wenn der Radfahrer seine Kuh zum Schlachter bringt.

Was ich bislang immer noch nicht nachvollziehen kann, ist auch die Tatsache, dass Rennräder unter elf Kilo Gewicht, batteriebetriebene Lampen verwenden dürfen.
Für alle anderen Räder schreibt die Straßenverkehrsordnung eine funktionierende „Lichtmaschine“ am Rad vor. Das heißt: Ein Dynamo ist Vorschrift, batteriebetriebene Anstecklichter sind allenfalls zusätzlich erlaubt.

Was aber wenn mein MTB unter 11 Kilo wiegt…? Ach ja ich vergass…ist ja kein Rennrad.
Aber wäre doch mal interessant wie man auf diese Regelung kommt….vielleicht werde ich mich da mal schlau machen und nachberichten….

Auch interessant ist der Bußgeldkatalog

Freihändig fahren kostet 5 €.
Meine Güte, wären wir früher viel Geld losgeworden…;-)

Naja, wie gesagt, diese und andere Irrtümer gibt es ausführlich im Bericht von www.test.de

Und, was ist dein Highlight, bei welchem du lachen musstest?
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Über den Autor

Lefdi

Hobbybiker und derzeit unterwegs mit einem All-Mountain "No Pogo 3" von Centurion.
Gerne auch mal zu Fuß in den Bergen unterwegs um die Natur zu genießen. PayPal-Kaffeespende an den Autor

1 Kommentar

  • So, jetzt hab ich mich mal kundig gemacht, wegen der 11kg Regelung beim Rennrad.
    Hintergrund des Ganzen war folgender:
    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei der Verwendung einer Lichtmaschine im Sinne der StVZO (also ein Dynamo) bei einem Rennrad aufgrund der „dünnen“ Reifen, eine erhöhte Gefahr besteht, dass dieser beschädigt wird und es dadurch zu einem Unfall kommen kann.

    Nun ja, damals gab es halt noch keine Nabendynamos sondern nur die Seitenläufer. Und dass ich den nicht unbedingt an einem so dünnen Rennradreifen haben möchte, macht Sinn.

    Soviel also dazu

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